Ivo Lagler in ESSLING Nr. 4 - Treffpunkt Essling - Mittendrin und doch Daheim!

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Ivo Laglers Slogan lautet "Einfach dreifach sicher" (Foto: Markus Hechenberger, FSS Consulting)

28.09.2021

Ivo Lagler in ESSLING Nr. 4

Essling wächst und wächst! Sowohl an BewohnerInnen als auch an Unternehmen. Was Unternehmen bedenken sollten und welche Pflichten ArbeitgeberInnen zu erfüllen haben, weiß Ivo Lagler von FSS Consulting.

FSS steht für Facility, Security und Safety, demnach für Betriebssicherheit und die dafür erforderliche Infrastruktur eines Unternehmens. Zwei große Themenblöcke möchte FSS Consulting den Esslinger UnternehmerInnen in diesem Bereich ans Herz legen. Den ArbeitnehmerInnenschutz sowie den Brandschutz.

ArbeitnehmerInnenschutz

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Kunde oder eine Mitarbeiterin hat einen Herzinfarkt im Unternehmen, aber niemand kann effektiv helfen. Um das zu verhindern, muss es bereits ab dem/der ersten MitarbeiterIn eine betriebliche Ersthilfe im Unternehmen geben. Diese ist dafür zuständig, dass sich ein önormgerechter Erste-Hilfe Kasten im Unternehmen befindet. Der Kasten muss vollständig sein und darf kein abgelaufenes Material enthalten. Die Ersthilfe braucht einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs, um als betriebliche Ersthilfe fungieren zu können. Diese Kenntnisse sind alle vier Jahre im Ausmaß von acht Stunden aufzufrischen. Liegt der 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als zwei Jahre zurück, reicht ein Auffrischungskurs im Ausmaß von vier Stunden. Mit dieser Fachkompetenz im Unternehmen, ist der/die ArbeitgeberIn gesetzlich auf der sicheren Seite. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn MitarbeiterInnen, ist auch eine Sicherheitsvertrauensperson zu etablieren. An diese Person sollen sich die MitarbeiterInnen wenden können, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Dafür ist ein 24-stündiger Kurs, etwa bei der Auva, der TÜV Austria Akademie oder beim Wifi erforderlich. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, dass ArbeitgeberInnen für eine sicherheitstechnische Betreuung der ArbeitnehmerInnen im Unternehmen durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte (das sind Sicherheitsfachkräfte) zu sorgen haben. Sicherheitsfachkräfte beraten das Unternehmen in allen Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes und helfen so mit, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Denn die Kosten für eine Sicherheitsfachkraft sind immer geringer als für einen Arbeitsunfall im Unternehmen.

„Nehmen Sie Fachexpertise in Anspruch, um auf der gesetzlich sicheren Seite zu stehen.“
- Ivo Lagler

Brandschutz

Beim Brandschutz wird unterschieden zwischen baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz. Der bauliche und technische Brandschutz ist meist von VermieterInnen zu erfüllen. Für den organisatorischen Brandschutz ist das Unternehmen als Arbeitgeber gefordert. Denn das ASchG schreibt vor, dass ArbeitgeberInnen Personen zu bestellen haben, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der ArbeitnehmerInnen zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von ArbeitnehmerInnen muss auch mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. 

AutorIn: Ivo Lagler


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